redaktionelle Änderung
Satzungsänderungsantrag: | Anpassung Beschlussfähigkeit des Landesvorstands und Umlaufbeschlüsse |
---|---|
Antragsteller*in: | Maike-Sophie Mittelstädt |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 12.01.2025, 19:47 |
Satzungsänderungsantrag: | Anpassung Beschlussfähigkeit des Landesvorstands und Umlaufbeschlüsse |
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Antragsteller*in: | Maike-Sophie Mittelstädt |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 12.01.2025, 19:47 |
anwesend ist. Umlaufbeschlüsse in Textform sind möglich, sofern kein Mitglied des Landesvorstands diesem widerspricht, n; Näheres regelt eine Geschäftsordnung. Umlaufbeschlüsse müssen auf der nächsten Landesvorstandssitzung verkündet
§15 Abs. 1
Bisherige Fassung:
Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
Mitglieder, darunter eine/ein Sprecher/in, anwesend ist.
Neue Fassung:
Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
Mitglieder, darunter ein Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands,
anwesend ist. Umlaufbeschlüsse in Textform sind möglich, sofern kein Mitglied
des Landesvorstands diesem widerspricht, n; Näheres regelt eine Geschäftsordnung.
Umlaufbeschlüsse müssen auf der nächsten Landesvorstandssitzung verkündet
werden.
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