Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen 26.09.2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge zur Änderung der Satzung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.08.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.09.2025, 11:55 |
S6: Anpassung Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 1
Antragstext
§ 15 Abs. 2
Bisherige Fassung:
(2) Landesmitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn und solange
mindestens 5 % der Mitglieder anwesend sind. Dies gilt entsprechend als 10 % der
weiblichen Mitglieder im Fall des § 7 Abs. 3. Zu einer Satzungsänderung ist zur
ersten Beratung und Beschlussfassung die Anwesenheit von mindestens 30 % der
Mitglieder erforderlich. Ist die Versammlung dann nicht beschlussfähig, gilt für
die nächste Versammlung das Quorum von 5 %. Bei der Einladung ist darauf
hinzuweisen.
Neue Fassung:
(2) Landesmitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn und solange
mindestens 5 % der Mitglieder anwesend sind. Zu einer Satzungsänderung ist zur
ersten Beratung und Beschlussfassung die Anwesenheit von mindestens 30 % der
Mitglieder erforderlich. Ist die Versammlung dann nicht beschlussfähig, gilt für
die nächste Versammlung das Quorum von 5 %. Bei der Einladung ist darauf
hinzuweisen.
Begründung
Dieser Satzungsänderungsantrag wurde schon auf der vergangen LMV im Januar 2025 behandelt und wird nun erneut behandelt, da im Januar das Quorum für eine Satzungsänderung auf einer LMV nicht erreicht wurde (30% der Mitglieder anwesend), bei dieser LMV gilt nun das verminderte Quorum von 5% für Satzungsänderungen
Protokoll der LMV vom Januar 2025: https://wolke.netzbegruenung.de/f/10022795379
Die Überprüfung des Quorums der weiblichen Mitglieder wird seit Jahren nicht angewandt und wir gehen auch davon aus, dass die Zeile ein Überbleibsel einer bisherigen Satzungsänderung ist, da dort auch noch von einem 10% Quorum die Rede ist.
Unterstützer*innen
- Maike-Sophie Mittelstädt (LV Bremen)
- Maike-Sophie Mittelstädt (LV Bremen)
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