Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen 26.09.2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge zur Änderung der Satzung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.08.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.09.2025, 11:51 |
S3: Anpassung interner Teil Landesvorstandssitzung
Antragstext
§ 9 Abs. 7
Bisherige Fassung:
(7) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung gebunden.
Er tagt mitgliederöffentlich, außer in Personalangelegenheiten.
Neue Fassung:
(7) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung gebunden.
Er tagt mitgliederöffentlich, außer in Personalangelegenheiten und bei
Mitgliederaufnahmen.
Begründung
Dieser Satzungsänderungsantrag wurde schon auf der vergangen LMV im Januar 2025 behandelt und wird nun erneut behandelt, da im Januar das Quorum für eine Satzungsänderung auf einer LMV nicht erreicht wurde (30% der Mitglieder anwesend), bei dieser LMV gilt nun das verminderte Quorum von 5% für Satzungsänderungen
Protokoll der LMV vom Januar 2025: https://wolke.netzbegruenung.de/f/10022795379
Der Landesvorstand hat in der Vergangenheit schon unter Berufung auf Art. 9 DSGVO Mitglieder im internen Teil aufgenommen. Auch wenn derzeit keine Mitglieder durch den Landesverband mehr aufgenommen werden (es gibt keine Kreisfreien Gebiete mehr) möchten wir als Vorbild für die Kreisverbände dienen. Gerade in Zeiten in den Grünen viel Hass und Hetze entgegenschlägt muss es möglich sein, dass eine Aufnahme nicht allen Mitgliedern des Landesverbands oder Kreisverbands zugänglich ist. Dies schließt natürlich nicht aus, dass der Vorstand sich nicht vertrauensvoll an weitere Mitglieder wenden kann um über die Aufnahme von Mitgliedern zu beraten.
Unterstützer*innen
- Maike-Sophie Mittelstädt (LV Bremen)
Änderungsanträge
- Ä1 (Wilko Zicht (KV Bremen-Ost), Eingereicht)
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