Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen 26.09.2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge zur Änderung der Satzung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.08.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.09.2025, 11:43 |
S1: Anpassung des Amtsendes des Vorstands
Antragstext
§ 9 Abs. 3
Bisherige Fassung:
§ 9 (3) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Neue Fassung:
§ 9 (3) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. Alle
Mitglieder des Landesvorstands werden auf derselben Landesmitgliederversammlung
gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der
laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Landesvorstandes führen bis zur Neuwahl
des Landesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.
Begründung
Dieser Satzungsänderungsantrag wurde schon auf der vergangen LMV im Januar 2025 behandelt und wird nun erneut behandelt, da im Januar das Quorum für eine Satzungsänderung auf einer LMV nicht erreicht wurde (30% der Mitglieder anwesend), bei dieser LMV gilt nun das verminderte Quorum von 5% für Satzungsänderungen
Protokoll der LMV vom Januar 2025: https://wolke.netzbegruenung.de/f/10022795379
Nach der bisherigen Fassung endet die Amtszeit des Landesvorstands fest 2 Jahre nach der Wahl, sollte es unter verschiedenen Bedingungen (Nicht-Beschlussfähigkeit etc.) dazu kommen, dass eine Wahl nicht möglich stünde der Landesverband ohne Handlungsfähigen Vorstand da. Eine analoge Regelung gibt es in Verschiedenes Verbänden und Vereinen, auch bei den Grünen, so etwas beim Landesverband Niedersachsen.
Unterstützer*innen
- Maike-Sophie Mittelstädt (LV Bremen)
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