Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen 26.09.2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Anträge zur Änderung der Satzung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 25.08.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.09.2025, 11:49 |
S2: Anpassung Einladungs Mail LMV
Antragstext
§ 8 Abs. 1
Bisherige Fassung:
(1) Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes.
Sie bestimmt die Richtlinien der Politik des Landesverbandes. Die
Landesmitgliederversammlung findet mindestens zweimal jährlich statt. Sie wird
einberufen auf Beschluss des Landesvorstandes, auf Antrag von zwei
Kreisverbänden oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des
Landesverbandes. Der Landesvorstand lädt zur Landesmitgliederversammlung mit
einer Frist von zehn Tagen (Poststempel) unter schriftlicher Angabe der
Tagesordnung ein.
Neue Fassung:
(1) Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes.
Sie bestimmt die Richtlinien der Politik des Landesverbandes. Die
Landesmitgliederversammlung findet mindestens zweimal jährlich statt. Sie wird
einberufen auf Beschluss des Landesvorstandes, auf Antrag von zwei
Kreisverbänden oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des
Landesverbandes. Der Landesvorstand lädt zur Landesmitgliederversammlung mit
einer Frist von zehn Tagen unter Angabe der Tagesordnung in Textform ein.
Begründung
Dieser Satzungsänderungsantrag wurde schon auf der vergangen LMV im Januar 2025 behandelt und wird nun erneut behandelt, da im Januar das Quorum für eine Satzungsänderung auf einer LMV nicht erreicht wurde (30% der Mitglieder anwesend), bei dieser LMV gilt nun das verminderte Quorum von 5% für Satzungsänderungen
Protokoll der LMV vom Januar 2025: https://wolke.netzbegruenung.de/f/10022795379
Die Einladung zur Landesmitgliederversammlung erfolgt jetzt schon in Textform (per Mail) und nur schriftlich bei den Mitgliedern, bei denen keine Mail-Adresse bekannt ist oder der Versandt per Mail nicht gewünscht ist. Das soll auch so bleiben, wir passen die Satzung nur an die realen Gegebenheiten an. Es gibt auch verschiedene Urteile die die Einladung in Textform erlauben, obwohl die Satzung von der Schriftform ausgeht.
Unterstützer*innen
- Maike-Sophie Mittelstädt (LV Bremen)
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