redaktionelle Änderung
Satzungsänderungsantrag: | Anpassung Einladungs Mail LMV |
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Antragsteller*in: | Maike-Sophie Mittelstädt |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 12.01.2025, 19:42 |
Satzungsänderungsantrag: | Anpassung Einladungs Mail LMV |
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Antragsteller*in: | Maike-Sophie Mittelstädt |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 12.01.2025, 19:42 |
Landesverbandes.Der Landesvorstand lädt zur Landesmitgliederversammlung mit einer Frist von zehn Tagen, unter Angabe der Tagesordnung in Textform ein.
§8 Abs. 1
Bisherige Fassung:
(1) Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes.
Sie bestimmt die Richtlinien der Politik des Landesverbandes. Die
Landesmitgliederversammlung findet mindestens zweimal jährlich statt. Sie wird
einberufen auf Beschluss des Landesvorstandes, auf Antrag von zwei
Kreisverbänden oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des
Landesverbandes. Der Landesvorstand lädt zur Landesmitgliederversammlung mit
einer Frist von zehn Tagen (Poststempel) unter schriftlicher Angabe der
Tagesordnung ein.
Neue Fassung:
(1) Die Landesmitgliederversammlung ist das oberste Organ des Landesverbandes.
Sie bestimmt die Richtlinien der Politik des Landesverbandes. Die
Landesmitgliederversammlung findet mindestens zweimal jährlich statt. Sie wird
einberufen auf Beschluss des Landesvorstandes, auf Antrag von zwei
Kreisverbänden oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des
Landesverbandes.Der Landesvorstand lädt zur Landesmitgliederversammlung mit
einer Frist von zehn Tagen, unter Angabe der Tagesordnung in Textform ein.
redaktionelle Änderung
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