In der Satzung der Landespartei sind Grundlagen unserer politischen Abstimmungsprozesse festgelegt. Die Anforderungen an die Änderung der Satzung sollen deshalb hoch sein. Eine zumindest zweimalige Befassung mit einer Satzungsänderung ist erforderlich, wenn nur 5 % anwesende Mitglieder eine Satzungsänderung beschließen können. In der Einladung zu der Mitgliederversammlung, die der erstmaligen Beratung der Satzungsänderung folgt, ist auf das Meinungsbild hinzuweisen. So können Mitglieder sich auch unter Berücksichtigung eines zu erwartenden Beschlusses über die Satzungsänderung entscheiden, ob sie zur nächsten Mitgliederversammlung gehen.
Satzungsänderungsantrag: | Anpassung Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung -2 |
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Antragsteller*in: | Kirsten Wiese |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 13.01.2025, 16:51 |
Kommentare
Maike-Sophie Mittelstädt: