Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.01.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.01.2025, 16:15 |
S7: Anpassung Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung -2
Antragstext
§15 Abs 2
Bisherige Fassung:
(2) Landesmitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn und solange
mindestens 5 % der Mitglieder anwesend sind. Dies gilt entsprechend als 10 % der
weiblichen Mitglieder im Fall des § 7 Abs. 3. Zu einer Satzungsänderung ist zur
ersten Beratung und Beschlussfassung die Anwesenheit von mindestens 30 % der
Mitglieder erforderlich. Ist die Versammlung dann nicht beschlussfähig, gilt für
die nächste Versammlung das Quorum von 5 %. Bei der Einladung ist darauf
hinzuweisen.
Neue Fassung:
(2) Landesmitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn und solange
mindestens 5 % der Mitglieder anwesend sind. Dies gilt entsprechend als 10 % der
weiblichen Mitglieder im Fall des § 7 Abs. 3. Zu einer Satzungsänderung ist zur
Beratung und Beschlussfassung die Anwesenheit von mindestens 30 % der Mitglieder
erforderlich.
Sollte bei der Beratung und Beschlussfassung einer Satzungsänderung das Quorum
von 30% nicht erreicht werden, kann die Beratung und Beschlussfassung der
Satzungsänderung auch mit dem regulären Quorum von 5% erfolgen, allerdings muss
die Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsänderung dann auch auf der
nächsten Versammlung, bei der ebenfalls das Quorum von 5 % gilt, erfolgen. Bei
der Einladung zur nächsten Versammlung ist darauf hinzuweisen. Auf beiden
Versammlungen mit dem Quorum von 5% muss die Satzungsänderung gemäß §16 Abs. 2
erfolgen (2/3 Mehrheit).
Begründung
Begründung:
Die Formulierung in der ursprünglichen Variante von §15 Abs. 2 kann zu Missverständnissen führen, zwar hat das Landesschiedsgericht bei einer ähnlichen Kreisverbandssatzung entschieden, dass eine Satzungsänderung bei regulärem Quorum möglich ist, wir wollen als Landesvorstand aber darauf hinweisen, dass Satzungsänderungen in 2 Varianten möglich sind:
- Bei Erreichen des Quorums von 30% der Mitglieder stimmen mindestens 2/3 der Anwesenden Mitglieder der Satzungsänderung zu. In dem Fall ist die Satzungsänderung sofort angenommen.
- Sollte das Quorum von 30% nicht erreicht werden kann die Satzungsänderung auf zwei aufeinanderfolgenden Mitgliederversammlungen mit einem Quorum von 5% der Mitglieder erfolgen, wenn auf beiden Mitliederversammlungen mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder dem zustimmen.
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