Satzungsänderungsantrag: | Anpassung Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung -2 |
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Antragsteller*in: | Kirsten Wiese |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 13.01.2025, 16:54 |
Ä5 zu S7: Anpassung Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung -2
Antragstext
Von Zeile 16 bis 23:
Sollte bei der Beratung und Beschlussfassung einer Satzungsänderung das Quorum von 30% nicht erreicht werden, kann die Beratung und Beschlussfassung der Satzungsänderung auch mit dem regulären Quorum von 5% erfolgen, allerdings muss die Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsänderung dann auch auf der nächsten Versammlung, bei der ebenfalls das Quorum von 5 % gilt, erfolgen. Bei der Einladung zur nächsten Versammlung ist darauf hinzuweisen. Auf beiden Versammlungen mit dem Quorum von 5% muss die Satzungsänderung gemäß §16 Abs. 2 erfolgen (2/3 Mehrheit).
Sollte bei der Beratung und Beschlussfassung einer Satzungsänderung das Quorum von 30% nicht erreicht werden, , kann die Satzungsänderung beschlossen werden, indem sie auf zwei aufeinanderfolgenden Versammlungen jeweils mit einem Quorum von 5 % der Mitglieder beraten und beschlossen wird, sofern der Beschluss von einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder getroffen wird. In der Einladung zu der Versammlung, auf der die Satzungsänderung zum zweiten Mal aufgerufen wird, ist auf die Beschlussfassung in der Versammlung, in der die Satzungsänderung zum ersten Mal aufgerufen wurde, hinzuweisen.
Von Zeile 16 bis 23:
Sollte bei der Beratung und Beschlussfassung einer Satzungsänderung das Quorum von 30% nicht erreicht werden, kann die Beratung und Beschlussfassung der Satzungsänderung auch mit dem regulären Quorum von 5% erfolgen, allerdings muss die Beratung und Beschlussfassung über die Satzungsänderung dann auch auf der nächsten Versammlung, bei der ebenfalls das Quorum von 5 % gilt, erfolgen. Bei der Einladung zur nächsten Versammlung ist darauf hinzuweisen. Auf beiden Versammlungen mit dem Quorum von 5% muss die Satzungsänderung gemäß §16 Abs. 2 erfolgen (2/3 Mehrheit).
Sollte bei der Beratung und Beschlussfassung einer Satzungsänderung das Quorum von 30% nicht erreicht werden, , kann die Satzungsänderung beschlossen werden, indem sie auf zwei aufeinanderfolgenden Versammlungen jeweils mit einem Quorum von 5 % der Mitglieder beraten und beschlossen wird, sofern der Beschluss von einer Mehrheit von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder getroffen wird. In der Einladung zu der Versammlung, auf der die Satzungsänderung zum zweiten Mal aufgerufen wird, ist auf die Beschlussfassung in der Versammlung, in der die Satzungsänderung zum ersten Mal aufgerufen wurde, hinzuweisen.
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