Es geht hier nicht um eine Beschlussfähigkeitsregelung (eine beschlussunfähige LMV kann keine Beschlüsse fassen, auch nicht in erster Lesung), sondern um ein Anwesenheitsquorum bei Satzungsänderungen. Daher gehört die Regelung nicht in den § 15, der die Beschlussfähigkeit der Organe regelt, sondern in § 16, der besondere Verfahrensbestimmungen für Satzungsänderungen regelt.
Satzungsänderungsantrag: | Anpassung Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung -2 |
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Antragsteller*in: | Wilko Zicht |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 13.01.2025, 17:18 |
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