Änderungen von LA1 zu LA1
| Ursprüngliche Version: | LA1 (Version 4) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 23.09.2025, 11:01 |
| Neue Version: | LA1 (Version 5) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 23.09.2025, 11:13 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 29 bis 56:
Nach einigen Wochen der Waffenruhe zu Beginn des Jahres 2025 und dem Scheitern weiterer Verhandlungen um die Freilassung der Geiseln führte die israelische Regierung den Krieg weiter und verhängte eine wochenlange Blockade humanitärer Hilfsgüter nach Gaza. Die folgende Hungersnot betrifft Hunderttausende Menschen. 132.000 Kinder sind aufgrund akuter Mangelernährung vom Tod bedroht.[2] In mehreren Anordnungen und Gutachten hat der Internationale Gerichtshof (IGH) die Dringlichkeit des Schutzes der Zivilgesellschaft betont. Das undifferenzierte Vorgehen gegen die Bevölkerung in Gaza verurteilen wir nachdrücklich.
Das Ausmaß der Zerstörung in Gaza und die gezielte Blockade humanitärer Hilfe macht für uns deutlich, dass die israelische Armee im Verlauf des Krieges den Rahmen des humanitären Völkerrechts verlassen hat und gegen Grundsätze des humanitären Völkerrechts verstößt. Auch wenn die abschließende juristische Beurteilung des Kriegsgeschehend die zuständigen israelischen und internationalen Gerichte wahrscheinlich noch über Jahre beschäftigen wird.
Auch die chaotisch organisierte Wiederaufnahme der Lieferungen hat die prekäre Lage bis heute nicht ausreichend verbessern können. Es ist dringend notwendig, dass die israelische Regierung und die internationalen Hilfsorganisationen gemeinsam zuverlässig für die Grundversorgung der Bevölkerung in Gaza sorgen. Eine Verweigerung der humanitären Grundversorgung kritisieren wir nachdrücklich; sie darf niemals Mittel militärischer Auseinandersetzungen sein.
Nach dem Massaker vom 7. Oktober ist es das legitime Ziel Israels, die Herrschaft der Hamas über Gaza zu brechen und damit die Gefahr einer – von der Hamas angekündigten – Wiederholung zu beseitigen. Aber auch in der israelischen Gesellschaft wird zunehmend massiv die Frage gestellt, ob und wieweit dieses legitime Ziel der Entwaffnung der Hamas noch eine Kriegsführung legitimiert, die das Leben der Geiseln gefährdet und die gesamte Bevölkerung Gazas weiter in eine katastrophale Lage bringt.
Nach einigen Wochen der Waffenruhe zu Beginn des Jahres 2025 führte die Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu im März den Krieg im Gazastreifen fort und verhängte zeitgleich eine Blockade über die Lieferung humanitärer Hilfsgüter nach Gaza. Die folgende Hungersnot betrifft Hunderttausende Menschen. 132.000 Kinder sind aufgrund akuter Mangelernährung vom Tod bedroht.[2] In mehreren Anordnungen und Gutachten hat der Internationale Gerichtshof (IGH) die Dringlichkeit des Schutzes der Zivilgesellschaft betont. Das undifferenzierte Vorgehen gegen die Bevölkerung in Gaza verurteilen wir nachdrücklich. Zudem ist der Zugang zu unabhängigen Informationen aus dem Gazastreifen stark eingeschränkt. Journalist*innen haben keinen freien Zutritt und viele wurden unter zum Teil noch ungeklärten Umständen getötet. Angesichts des Ausmaßes der Zerstörung in Gaza und der gezielten Blockade humanitärer Hilfe muss die Verhältnismäßigkeit der israelischen Selbstverteidigung im Rahmen des humanitären Völkerrechts mittlerweile in Zweifel gezogen werden.
