Änderungen von S1 zu S1
Ursprüngliche Version: | S1 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 06.01.2025, 11:52 |
Neue Version: | S1 (Version 2) |
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Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 19.01.2025, 06:09 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 5 bis 6:
§9 (3) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Mitglieder des Landesvorstands bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Wiederwahl ist möglich. Alle Mitglieder des Landesvorstands werden auf derselben Landesmitgliederversammlung gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Landesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Landesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.