Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.01.2025) |
Status: | Geprüft |
Antragshistorie: | Version 2 |
S1: Anpassung des Amtsendes des Vorstands
Antragstext
§9 Abs. 3
Bisherige Fassung:
§9 (3) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
Neue Fassung:
§9 (3) Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wiederwahl ist möglich. Alle
Mitglieder des Landesvorstands werden auf derselben Landesmitgliederversammlung
gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der
laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Landesvorstandes führen bis zur Neuwahl
des Landesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter.
Begründung
Nach der bisherigen Fassung endet die Amtszeit des Landesvorstands fest 2 Jahre nach der Wahl, sollte es unter verschiedenen Bedingungen (Nicht-Beschlussfähigkeit etc.) dazu kommen, dass eine Wahl nicht möglich stünde der Landesverband ohne Handlungsfähigen Vorstand da. Eine analoge Regelung gibt es in Verschiedenes Verbänden und Vereinen, auch bei den Grünen, so etwas beim Landesverband Niedersachsen.
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