Die Änderung entspricht der Regelung in der Bundessatzung. Für Satzungsänderungen ist eine erhöhte 2/3-Mehrheit erforderlich. Unsere Vorgabe, dass dafür 30 % der Mitglieder (derzeit also ca. 540 Mitglieder) anwesend sein müssen, ist absolut illusorisch. Das bedeutet konkret, dass in Bremen niemals auf nur einer Landesmitgliederversammlung eine Satzungsänderung beschlossen werden kann. Auch wenn sie noch so gut vorbereitet ist.
Durch unsere Überreglementierung erschweren wir unsere Arbeit und vergeuden wertvolle Zeit für inhaltliche Debatten. Auf Bundesebene und in allen anderen Landesverbänden hat sich dieses Verfahren bewährt und nicht zu unsinnigen Satzungsänderungen geführt.
Kommentare
Maike-Sophie Mittelstädt: