Antrag: | Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit |
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Antragsteller*in: | Wilko Zicht (KV Bremen-Ost) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 28.02.2024, 19:21 |
Ä4 zu D2: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 49 bis 54:
- Wir wollen den Fehler der Berufsverbote vor 50 Jahren nicht wiederholen, mit denen Menschen wegen ihrer bloßen Meinung oder Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurden. Was damals falsch war, ist auch heute nicht richtig. Nicht Denken, sondern allein pflichtwidriges oder sträfliches Handeln kann und muss mit dem Disziplinar- und Strafrecht geahndet werden.
- Zu den wichtigsten Bollwerken unseres demokratischen Rechtsstaats zählt die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue. Wer für den Staat handelt, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, aktiv für sie eintreten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Die vom Bundestag beschlossene Reform des Disziplinarrechts, durch die entschlossener gegen Personen mit verfassungsfeindlichen Grundeinstellungen im Staatsdienst vorgegangen werden soll, kann auch ein Vorbild für Bremen sein. Die Fehler des Radikalenerlasses vor fünfzig Jahren sind uns dabei eine Mahnung, mit Augenmaß und einem guten Sinn für Angemessenheit vorzugehen.
Von Zeile 49 bis 54:
- Wir wollen den Fehler der Berufsverbote vor 50 Jahren nicht wiederholen, mit denen Menschen wegen ihrer bloßen Meinung oder Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei aus dem öffentlichen Dienst entfernt wurden. Was damals falsch war, ist auch heute nicht richtig. Nicht Denken, sondern allein pflichtwidriges oder sträfliches Handeln kann und muss mit dem Disziplinar- und Strafrecht geahndet werden.
- Zu den wichtigsten Bollwerken unseres demokratischen Rechtsstaats zählt die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue. Wer für den Staat handelt, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, aktiv für sie eintreten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Die vom Bundestag beschlossene Reform des Disziplinarrechts, durch die entschlossener gegen Personen mit verfassungsfeindlichen Grundeinstellungen im Staatsdienst vorgegangen werden soll, kann auch ein Vorbild für Bremen sein. Die Fehler des Radikalenerlasses vor fünfzig Jahren sind uns dabei eine Mahnung, mit Augenmaß und einem guten Sinn für Angemessenheit vorzugehen.