Dieser Satz dient vor allem der Klarstellung, dass diese Verteidigungsfähigkeit gegeben sein muss, sobald den Gedanken auch Taten folgen. Dies ist sowohl im Bereich der Rechtsprechung als auch im Bereich der Polizei bereits geschehen und durch Präzedenzfälle juristisch etabliert.
Antrag: | Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 26.02.2024) |
Status: | Behandelt |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.02.2024, 21:00 |