Antrag: | Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 26.02.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 29.02.2024, 07:24 |
Ä6 zu D2: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit
Antragstext
Von Zeile 71 bis 74:
- den Stadtteilen und Milieus, die nicht zu den Hochburgen der Grünen zählen.
Wir begrüßen es, wenn rechtsextremistischen Parteien auf Podien Dritter keine Bühne geboten wird. Wenn sie eingeladen werden, stellen wir uns der direkten Auseinandersetzung.Wir finden es nicht richtig, rechtsextremistischen Parteien auf Podien Dritter eine Bühne zu bieten. Falls sie trotzdem eingeladen werden, werden wir ihnen aber nicht das Podium überlassen.
Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit
In den letzten Wochen haben Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland für
die Verteidigung unserer Demokratie demonstriert, gegen offenkundige
Bestrebungen, sie zu beschädigen und zu zerstören. Auslöser war eine
Zusammenkunft von Rechtsextremen der AfD, der Identitären und anderer Gruppen
und Personen, die unverhohlen über Machtergreifungsphantasien und
menschenverachtende Deportationspläne beraten haben. Das wurde zu Recht
wahrgenommen als Teil einer weltweit bedrohlichen Aushöhlung von Rechtsstaat und
Demokratie, von innen durch Rechtsextremismus und Rechtspopulismus – Demokratie
ist verletzbar, sie muss geschützt werden.
Die Kundgebungen und Demonstrationen sind bewusst von zivilgesellschaftlichen
Initiativen und Bündnissen organisiert worden, nicht von Parteien. Wir Grünen
sehen sie als großartige Ermutigung, aber auch als Verpflichtung, als politische
Partei unseren Beitrag zu leisten und Konsequenzen für unsere Arbeit zu ziehen.
Wir wollen uns dabei von folgenden Grundsätzen leiten lassen:
- Die Demokratie, die wir verteidigen und für die wir eintreten, ist in den
Kernbestimmungen unseres Grundgesetzes festgehalten: Die Verpflichtung zur
Wahrung der Würde aller Menschen, die Geltung der Grundrechte, der
föderale Aufbau des Staates, die repräsentativen Parlamente, die
Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit von Justiz und Medien und die
Sozialstaatsverpflichtung. Auch das Grundgesetz kann in Einzelbestimmungen
mit qualifizierter Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat geändert werden,
aber dieser Kern wird als Konsequenz aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur
als unveränderbar betrachtet.
- Die Grünen sind eine politische Partei neben anderen. Politische Parteien,
die – unter Achtung des Grundgesetzes – andere Grundauffassungen und Ideen
vertreten (wirtschaftsliberale, sozialistische, freiheitliche,
konservative, sozialdemokratische usw.) sind nicht unsere Feinde, sondern
Mitbewerber, mit denen wir uns im politischen Meinungsstreit
auseinandersetzen. Wir tun von unserer Seite alles, dass diese Parteien
bei der Verteidigung der Demokratie zusammenarbeiten. Diese Einheit ist
entscheidend für den Erfolg.
- Denn es gibt Gruppen und Parteien, die nach unserer gut begründeten
Auffassung daran arbeiten, unsere Demokratie Schritt für Schritt
abzuschaffen. Wir bekämpfen sie und schließen jede Zusammenarbeit mit
ihnen aus. Dies gilt gegenwärtig vor allem für die AfD. Wenn wir und
andere diese Partei als Feind der Demokratie bezeichnen, ist das Teil
legitimer politischer Auseinandersetzung. Wenn diese Beurteilung aber
reale einschränkende Folgen haben soll, gelten dafür rechtsstaatliche
Verfahren, die wir strikt respektieren. Das Verbot verfassungsfeindlicher
Vereine wird von Gerichten überprüft, nur das Bundesverfassungsgericht
kann eine Partei verbieten – das liegt nicht im Ermessen einer
Parlamentsmehrheit.
- Wir treten gegenwärtig dafür ein, dass die zuständigen Behörden die
Beobachtung der AfD fortsetzen sowie das Material zusammentragen und
ordnen, das den drei zuständigen Bundesorganen dann als Grundlage für die
Entscheidung dienen kann, ob sie einen Verbotsantrag gegen die AfD beim
Bundesverfassungsgericht stellen wollen.
- Zu den wichtigsten Bollwerken unseres demokratischen Rechtsstaats zählt
die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue. Wer für den Staat
handelt, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen,
aktiv für sie eintreten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen
distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die
geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Die vom
Bundestag beschlossene Reform des Disziplinarrechts, durch die
entschlossener gegen Personen mit verfassungsfeindlichen
Grundeinstellungen im Staatsdienst vorgegangen werden soll, kann auch ein
Vorbild für Bremen sein. Die Fehler des Radikalenerlasses vor fünfzig
Jahren sind uns dabei eine Mahnung, mit Augenmaß und einem guten Sinn für
Angemessenheit vorzugehen.
- Wir unterstützen die Überlegungen, die Unabhängigkeit des
Bundesverfassungsgerichts durch Übernahme zentraler Verfahrensvorschriften
(Wahlmodus, Amtszeiten) ins Grundgesetz zu stärken. Zudem braucht es einen
wirksamen Schutz insbesondere der Regeln zur Arbeitsweise und
Selbstverwaltung des Gerichts. Auch die Vorschriften zum bremischen
Staatsgerichtshof gehören auf den Prüfstand.
- So klar und hart wir die AfD angreifen, so intensiv müssen wir den
möglichen Wählerinnen und Wählern (also allen) mit Argumenten zeigen,
welche Konsequenzen für ihr Leben ein politischer Einfluss der AfD haben
würde. Das muss unser Beitrag im kommenden Europawahlkampf sein, gerade in
den Stadtteilen und Milieus, die nicht zu den Hochburgen der Grünen
zählen. Wir begrüßen es, wenn rechtsextremistischen Parteien auf Podien
Dritter keine Bühne geboten wird. Wenn sie eingeladen werden, stellen wir
uns der direkten Auseinandersetzung.Wir finden es nicht richtig, rechtsextremistischen Parteien auf Podien Dritter eine Bühne zu bieten. Falls sie trotzdem eingeladen werden, werden wir ihnen aber nicht das Podium überlassen.
Die Grünen haben in ihrer Geschichte nicht nur gelernt, Demokratie,
Rechtstaatlichkeit und Vielfalt zu schätzen und zu verteidigen, sondern auch
mitzugestalten. Das wollen und werden wir auch in Zukunft mit aller
Entschiedenheit tun.
Von Zeile 71 bis 74:
- den Stadtteilen und Milieus, die nicht zu den Hochburgen der Grünen zählen.
Wir begrüßen es, wenn rechtsextremistischen Parteien auf Podien Dritter keine Bühne geboten wird. Wenn sie eingeladen werden, stellen wir uns der direkten Auseinandersetzung.Wir finden es nicht richtig, rechtsextremistischen Parteien auf Podien Dritter eine Bühne zu bieten. Falls sie trotzdem eingeladen werden, werden wir ihnen aber nicht das Podium überlassen.
Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit
In den letzten Wochen haben Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland für
die Verteidigung unserer Demokratie demonstriert, gegen offenkundige
Bestrebungen, sie zu beschädigen und zu zerstören. Auslöser war eine
Zusammenkunft von Rechtsextremen der AfD, der Identitären und anderer Gruppen
und Personen, die unverhohlen über Machtergreifungsphantasien und
menschenverachtende Deportationspläne beraten haben. Das wurde zu Recht
wahrgenommen als Teil einer weltweit bedrohlichen Aushöhlung von Rechtsstaat und
Demokratie, von innen durch Rechtsextremismus und Rechtspopulismus – Demokratie
ist verletzbar, sie muss geschützt werden.
Die Kundgebungen und Demonstrationen sind bewusst von zivilgesellschaftlichen
Initiativen und Bündnissen organisiert worden, nicht von Parteien. Wir Grünen
sehen sie als großartige Ermutigung, aber auch als Verpflichtung, als politische
Partei unseren Beitrag zu leisten und Konsequenzen für unsere Arbeit zu ziehen.
Wir wollen uns dabei von folgenden Grundsätzen leiten lassen:
- Die Demokratie, die wir verteidigen und für die wir eintreten, ist in den
Kernbestimmungen unseres Grundgesetzes festgehalten: Die Verpflichtung zur
Wahrung der Würde aller Menschen, die Geltung der Grundrechte, der
föderale Aufbau des Staates, die repräsentativen Parlamente, die
Gewaltenteilung, die Unabhängigkeit von Justiz und Medien und die
Sozialstaatsverpflichtung. Auch das Grundgesetz kann in Einzelbestimmungen
mit qualifizierter Mehrheit durch Bundestag und Bundesrat geändert werden,
aber dieser Kern wird als Konsequenz aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur
als unveränderbar betrachtet.
- Die Grünen sind eine politische Partei neben anderen. Politische Parteien,
die – unter Achtung des Grundgesetzes – andere Grundauffassungen und Ideen
vertreten (wirtschaftsliberale, sozialistische, freiheitliche,
konservative, sozialdemokratische usw.) sind nicht unsere Feinde, sondern
Mitbewerber, mit denen wir uns im politischen Meinungsstreit
auseinandersetzen. Wir tun von unserer Seite alles, dass diese Parteien
bei der Verteidigung der Demokratie zusammenarbeiten. Diese Einheit ist
entscheidend für den Erfolg.
- Denn es gibt Gruppen und Parteien, die nach unserer gut begründeten
Auffassung daran arbeiten, unsere Demokratie Schritt für Schritt
abzuschaffen. Wir bekämpfen sie und schließen jede Zusammenarbeit mit
ihnen aus. Dies gilt gegenwärtig vor allem für die AfD. Wenn wir und
andere diese Partei als Feind der Demokratie bezeichnen, ist das Teil
legitimer politischer Auseinandersetzung. Wenn diese Beurteilung aber
reale einschränkende Folgen haben soll, gelten dafür rechtsstaatliche
Verfahren, die wir strikt respektieren. Das Verbot verfassungsfeindlicher
Vereine wird von Gerichten überprüft, nur das Bundesverfassungsgericht
kann eine Partei verbieten – das liegt nicht im Ermessen einer
Parlamentsmehrheit.
- Wir treten gegenwärtig dafür ein, dass die zuständigen Behörden die
Beobachtung der AfD fortsetzen sowie das Material zusammentragen und
ordnen, das den drei zuständigen Bundesorganen dann als Grundlage für die
Entscheidung dienen kann, ob sie einen Verbotsantrag gegen die AfD beim
Bundesverfassungsgericht stellen wollen.
- Zu den wichtigsten Bollwerken unseres demokratischen Rechtsstaats zählt
die beamtenrechtliche Pflicht zur Verfassungstreue. Wer für den Staat
handelt, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen,
aktiv für sie eintreten und sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen
distanzieren, die den Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die
geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren. Die vom
Bundestag beschlossene Reform des Disziplinarrechts, durch die
entschlossener gegen Personen mit verfassungsfeindlichen
Grundeinstellungen im Staatsdienst vorgegangen werden soll, kann auch ein
Vorbild für Bremen sein. Die Fehler des Radikalenerlasses vor fünfzig
Jahren sind uns dabei eine Mahnung, mit Augenmaß und einem guten Sinn für
Angemessenheit vorzugehen.
- Wir unterstützen die Überlegungen, die Unabhängigkeit des
Bundesverfassungsgerichts durch Übernahme zentraler Verfahrensvorschriften
(Wahlmodus, Amtszeiten) ins Grundgesetz zu stärken. Zudem braucht es einen
wirksamen Schutz insbesondere der Regeln zur Arbeitsweise und
Selbstverwaltung des Gerichts. Auch die Vorschriften zum bremischen
Staatsgerichtshof gehören auf den Prüfstand.
- So klar und hart wir die AfD angreifen, so intensiv müssen wir den
möglichen Wählerinnen und Wählern (also allen) mit Argumenten zeigen,
welche Konsequenzen für ihr Leben ein politischer Einfluss der AfD haben
würde. Das muss unser Beitrag im kommenden Europawahlkampf sein, gerade in
den Stadtteilen und Milieus, die nicht zu den Hochburgen der Grünen
zählen.Wir begrüßen es, wenn rechtsextremistischen Parteien auf PodienWir finden es nicht richtig, rechtsextremistischen Parteien auf Podien Dritter eine Bühne zu bieten. Falls sie trotzdem eingeladen werden, werden wir ihnen aber nicht das Podium überlassen.
Dritter keine Bühne geboten wird. Wenn sie eingeladen werden, stellen wir
uns der direkten Auseinandersetzung.
Die Grünen haben in ihrer Geschichte nicht nur gelernt, Demokratie,
Rechtstaatlichkeit und Vielfalt zu schätzen und zu verteidigen, sondern auch
mitzugestalten. Das wollen und werden wir auch in Zukunft mit aller
Entschiedenheit tun.