Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.01.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.01.2025, 13:19 |
S3: Anpassung interner Teil Landesvorstandssitzung:
Antragstext
§ 9 Abs. 7
Bisherige Fassung:
(7) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung gebunden.
Er tagt mitgliederöffentlich, außer in Personalangelegenheiten.
Neue Fassung:
(7) Der Vorstand ist an die Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung gebunden.
Er tagt mitgliederöffentlich, außer in Personalangelegenheiten und bei
Mitgliederaufnahmen.
Begründung
Der Landesvorstand hat in der Vergangenheit schon unter Berufung auf Art. 9 DSGVO Mitglieder im internen Teil aufgenommen. Auch wenn derzeit keine Mitglieder durch den Landesverband mehr aufgenommen werden (es gibt keine Kreisfreien Gebiete mehr) möchten wir als Vorbild für die Kreisverbände dienen. Gerade in Zeiten in den Grünen viel Hass und Hetze entgegenschlägt muss es möglich sein, dass eine Aufnahme nicht allen Mitgliedern des Landesverbands oder Kreisverbands zugänglich ist. Dies schließt natürlich nicht aus, dass der Vorstand sich nicht vertrauensvoll an weitere Mitglieder wenden kann um über die Aufnahme von Mitgliedern zu beraten.
Kommentare
Wilko Zicht: