Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 6.2. Finanz- und Erstattungsordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.02.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.02.2024, 11:10 |
FuE2: Anpassung der Aufwands-Entschädigungen für den Landesvorstand
Antragstext
Anpassung der Aufwands-Entschädigungen für den Landesvorstand
Die Landesmitgliederversammlung beschließt, die Vergütung der
Landesvorstandsmitglieder (wie durch Beschluss der Landesmitgliederversammlung
vom 02.10.2019 festgelegt) ab dem 01.04.2024 wie folgt anzupassen: (Änderungen
kursiv markiert)
1. Vergütung der Landesvorstandsmitglieder
(1) Beide Landesvorstandssprecher*innen haben das Anrecht, für ihre Tätigkeit
eine Vergütung von 44% der Diät einer Bürgerschaftsabgeordneten (Anfang 2024
entspricht das: 2340€) monatlich in Anspruch zu nehmen.
(2) Der*die Landesschatzmeister*in kann eine Vergütung als geringfügig
Beschäftigte*r(Minijob) in Höhe der Minijob-Grenze erhalten.
(3) Weitere Mitglieder des Landesvorstandes können eine Vergütung als
geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) von monatlich 120 € erhalten.
(4) Wer Mitglied des Landesvorstandes ist und zeitgleich dem Deutschen Bundestag
oder dem Europaparlament angehört, kann keine Vergütung erhalten
(5) Wer Mitglied der Bremischen Bürgerschaft ist und gleichzeitig dem
Landesvorstandangehört, kann
a.) als Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands abweichend von Satz 1
Absatz 1 eine Vergütung als geringfügig Beschäftigte*r (Minijob) in Höhe der
Minijob-Grenze erhalten
b.) als weiteres Mitglied des Landesvorstandes keine Vergütung erhalten.
c.) Mitglieder, die nur der Bremischen Stadtbürgerschaft angehören und somit
geringere Bezüge aus ihrer Abgeordnetentätigkeit als ein Mitglied der Bremischen
Bürgerschaft Land erhalten, können als Landesvorstandssprecher*in die Vergütung
gemäß Satz 1 Absatz 1 erhalten.
Begründung
In (1) ändert sich nur die Darstellung zu Gunsten der einfacheren Nachvollziehbarkeit.
Auch bisher war die Entschädigung hier schon gekoppelt an die Steigerungen der Diäten.
Aber von einer fixen Summe ausgehend, was viel Auf-Rechnerei der Steigerungen seit 2019 bedeutet, wenn man bloß wissen will, was ein*e grüne*r Landesvorstandssprecher*in in Bremen aktuell verdient.
In (2) und (5) wollen wir die Aufwandsentschädigung an die Mindestlohngrenze koppeln, um auch hier eine moderate automatische Anpassung zu etablieren und einem sich zuspitzenden Ungleichgewicht vorbeugen.
Und in (3) nach 4 Jahren auch einen Schritt nachziehen und einem sich zuspitzenden Ungleichgewicht vorbeugen.
Die Änderung soll ab dem 01.04.2024 wirksam werden, damit die Landesgeschäftsstelle genug Zeit hat die Lohnbuchhaltung, sowie die Arbeitsverträge anzupassen.