Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.01.2025) |
Status: | Geprüft |
Antragshistorie: | Version 2 |
S5: Anpassung Beschlussfähigkeit des Landesvorstands und Umlaufbeschlüsse
Antragstext
§15 Abs. 1
Bisherige Fassung:
Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
Mitglieder, darunter eine/ein Sprecher/in, anwesend ist.
Neue Fassung:
Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner
Mitglieder, darunter ein Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstands,
anwesend ist. Umlaufbeschlüsse in Textform sind möglich, sofern kein Mitglied
des Landesvorstands diesem widerspricht; Näheres regelt eine Geschäftsordnung.
Umlaufbeschlüsse müssen auf der nächsten Landesvorstandssitzung verkündet
werden.
Begründung
In der Zeit mit nur einer Landesvorstandssprecherin hing die Beschlussfähigkeit und Handlungsfähigkeit des gesamten Landesvorstands von einer einzelnen Person ab, zwar hofft der Landesvorstand, dass dieser Zustand nicht wieder eintritt, er erweitert die Beschlussfähigkeitsvoraussetzung aber um den Landesschatzmeister (als Teil des geschäftsführenden Landesvorstands).
Die Regelung zu Umlaufbeschlüssen schafft die Möglichkeit abweichend vom §32 BGB (schriftlich, einstimmig) Umlaufbeschlüsse zu treffen, und zwar in Schriftform, wenn kein Mitglied des Landesvorstands Widerspruch dagegen einlegt. Die Regelung zu Fristen und geeigneten schriftlichen Medien wird der Geschäftsordnung überlassen, da diese sich in Zukunft leichter an die Bedürfnisse des Landesvorstands anpassen lässt und so neue, schriftliche Verfahren schneller etabliert werden können.
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