Beschlüssen sollte immer eine entsprechende Aussprache vorausgehen. Diese sollte im besten Fall in Person erfolgen. Umlaufbeschlüsse sollten die absolute Ausnahme sein, da diese meist nur dann erforderlich sind, wenn eine entsprechende persönliche Aussprache mit den Beschlussfassenden nicht möglich war. Was es jedoch zu vermeiden gilt.
Satzungsänderungsantrag: | Anpassung Beschlussfähigkeit des Landesvorstands und Umlaufbeschlüsse |
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Antragsteller*in: | Kerstin Biegemann (KV Bremen-Ost) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.09.2025, 12:28 |
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