Änderungen von S7 zu S7
Ursprüngliche Version: | S7 (Version 1) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 08.09.2025, 11:59 |
Neue Version: | S7 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 06.10.2025, 23:22 |
Titel
Keine Änderungen
Antragstext
Nach Zeile 24 einfügen:
(2) Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen der Landesmitgliederversammlung erforderlich. Vor der Beschlussfassung über satzungsändernde Anträge muss die Beschlussfähigkeit der Landesmitgliederversammlung festgestellt werden. Satzungsändernde Anträge können nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages sein. Änderungen der Satzung nach dieser Vorschrift treten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in Kraft, soweit nichts anderes beschlossen wird.