Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungsänderungen |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.01.2025) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 06.01.2025, 13:26 |
S6: Anpassung Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung 1
Antragstext
§15 Abs 2
Bisherige Fassung:
(2) Landesmitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn und solange
mindestens 5 % der Mitglieder anwesend sind. Dies gilt entsprechend als 10 % der
weiblichen Mitglieder im Fall des § 7 Abs. 3. Zu einer Satzungsänderung ist zur
ersten Beratung und Beschlussfassung die Anwesenheit von mindestens 30 % der
Mitglieder erforderlich. Ist die Versammlung dann nicht beschlussfähig, gilt für
die nächste Versammlung das Quorum von 5 %. Bei der Einladung ist darauf
hinzuweisen.
Neue Fassung:
(2) Landesmitgliederversammlungen sind beschlussfähig, wenn und solange
mindestens 5 % der Mitglieder anwesend sind. Zu einer Satzungsänderung ist zur
ersten Beratung und Beschlussfassung die Anwesenheit von mindestens 30 % der
Mitglieder erforderlich. Ist die Versammlung dann nicht beschlussfähig, gilt für
die nächste Versammlung das Quorum von 5 %. Bei der Einladung ist darauf
hinzuweisen.
Begründung
Die Überprüfung des Quorums der weiblichen Mitglieder wird seit Jahren nicht angewandt und wir gehen auch davon aus, dass die Zeile ein Überbleibsel einer bisherigen Satzungsänderung ist, da dort auch noch von einem 10% Quorum die Rede ist.
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