Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung Grüne Bremen |
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Tagesordnungspunkt: | 6.2. Finanz- und Erstattungsordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 16.02.2024) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 16.02.2024, 10:52 |
FuE1: Änderung der Finanz- und Erstattungsordnung
Antragstext
Auf Empfehlung des Landesvorstands und des Landesfinanzrats möge die
Landesmitgliederversammlung beschließen:
Absatz 2.(3)a der Finanz und Erstattungsordnung von Bündnis 90/Die Grünen (gemäß
Beschluss der Landesmitgliederversammlung am 02.10.2024) zu ändern:
Bisherige Fassung:
Erstattet werden die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten ohne
Frühstück bis zu 100 € je Übernachtung. Wenn deine Übernachtungskosten höher
sein sollten, musst du das vorher genehmigen lassen (Ansprechpersonen siehe
oben).
Neue Fassung:
Erstattet werden die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten ohne
Frühstück bis zu 130 € je Übernachtung. Wenn deine Übernachtungskosten höher
sein sollten, musst du das vorher genehmigen lassen (Ansprechpersonen siehe
oben).
Begründung
Die bisherige Grenze von 100,00€ je Übernachtung ist leider nicht mehr zeitgemäß und die realen Übernachtungskosten liegen oftmals über 100,00€, das gilt auch für die Hotels, die aufgrund von expliziten Empfehlungen des Bundesverbands gebucht werden. Der Landesfinanzrat und der Landesvorstand haben schon im Sommer 2023 eine Änderung beschlossen, diese Änderung wurde im Februar 2024 nochmals bestätigt und soll jetzt in die Finanz- und Erstattungsordnung übernommen werden.
Unterstützer*innen
- Katrin Goralczyk (KV Bremen Links der Weser (LdW)